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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.06.2002 - L 11 KA 37/01 (https://dejure.org/2002,18112)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - L 11 KA 37/01 (https://dejure.org/2002,18112)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 30.11.2000 - S 2 KA 74/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 31.10.2001 (B 6 KA 16/00 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 - u.a.) klargestellt, dass grundsätzlich auch in Fällen, in denen die Unrichtigkeit des Honorarbescheides nicht dem Vertragszahnarzt zuzurechnen ist, eine sachlich-rechnerische Berichtigung erfolgen kann. - BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R
Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
Die Mitgliedschaft eines Vertragszahnarztes in der beteiligten Kassenzahnärztlichen Vereinigung führt nicht zu seinem Ausschluss als ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BSG SozR 3-1500 § 60 Nr. 4). - BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R
Rücknahme einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die Kassenärztliche …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
Da sachlich-rechnerische Richtigstellungen innerhalb einer Frist von vier Jahren zulässig sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R -) und die Abrechnung unter Budgetbedingungen für das Jahr 1993 erst 1994 erfolgen konnte, steht der Rückforderung der Beklagten auch nicht der Ablauf einer Ausschlussfrist entgegen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 29/04
Abänderung von Bescheiden über degressionsbedingte Honorarkürzungen; Eintritt in …
Für die Berichtigungsbefugnis der Beklagten ist es unerheblich, ob der Grund für die Unrichtigkeit der Honorarfestsetzung dem Vertragszahnarzt zuzurechnen ist oder aus der Sphäre der Beklagten stammt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2002, Az.: L 11 KA 37/01). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 31/04
Degressionsbedingte Honorarkürzungen; Überschreitung der Punktmengengrenzen; …
Für die Berichtigungsbefugnis der Beklagten ist es unerheblich, ob der Grund für die Unrichtigkeit der Honorarfestsetzung dem Vertragszahnarzt zuzurechnen ist oder aus der Sphäre der Beklagten stammt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2002, Az.: L 11 KA 37/01). - SG Münster, 26.04.2004 - S 2 KA 97/02 Dagegen hält es die Kammer im Hinblick auf die eindeutige Formulierung im Urteil des Bundessozialgerichts vom 1 2.12.2001, Az.: B 6 KA 2/01 R nicht für zulässig, in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV den Fristbeginn für die vierjährige Ausschlussfrist auf den 01.01.1998 festzusetzen (so aber: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2002, Az.: L 11 KA 37/01).