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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01   

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https://dejure.org/2002,18112
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01 (https://dejure.org/2002,18112)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.06.2002 - L 11 KA 37/01 (https://dejure.org/2002,18112)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - L 11 KA 37/01 (https://dejure.org/2002,18112)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
    Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 31.10.2001 (B 6 KA 16/00 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 - u.a.) klargestellt, dass grundsätzlich auch in Fällen, in denen die Unrichtigkeit des Honorarbescheides nicht dem Vertragszahnarzt zuzurechnen ist, eine sachlich-rechnerische Berichtigung erfolgen kann.
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
    Die Mitgliedschaft eines Vertragszahnarztes in der beteiligten Kassenzahnärztlichen Vereinigung führt nicht zu seinem Ausschluss als ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. BSG SozR 3-1500 § 60 Nr. 4).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R

    Rücknahme einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 37/01
    Da sachlich-rechnerische Richtigstellungen innerhalb einer Frist von vier Jahren zulässig sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R -) und die Abrechnung unter Budgetbedingungen für das Jahr 1993 erst 1994 erfolgen konnte, steht der Rückforderung der Beklagten auch nicht der Ablauf einer Ausschlussfrist entgegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 29/04

    Abänderung von Bescheiden über degressionsbedingte Honorarkürzungen; Eintritt in

    Für die Berichtigungsbefugnis der Beklagten ist es unerheblich, ob der Grund für die Unrichtigkeit der Honorarfestsetzung dem Vertragszahnarzt zuzurechnen ist oder aus der Sphäre der Beklagten stammt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2002, Az.: L 11 KA 37/01).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 31/04

    Degressionsbedingte Honorarkürzungen; Überschreitung der Punktmengengrenzen;

    Für die Berichtigungsbefugnis der Beklagten ist es unerheblich, ob der Grund für die Unrichtigkeit der Honorarfestsetzung dem Vertragszahnarzt zuzurechnen ist oder aus der Sphäre der Beklagten stammt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2002, Az.: L 11 KA 37/01).
  • SG Münster, 26.04.2004 - S 2 KA 97/02
    Dagegen hält es die Kammer im Hinblick auf die eindeutige Formulierung im Urteil des Bundessozialgerichts vom 1 2.12.2001, Az.: B 6 KA 2/01 R nicht für zulässig, in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV den Fristbeginn für die vierjährige Ausschlussfrist auf den 01.01.1998 festzusetzen (so aber: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.06.2002, Az.: L 11 KA 37/01).
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